1. Klettervoraussetzungen:
- Gesunde körperliche und psychische Verfassung / keine Covid 19- Symptome.
- Mindestalter 8 Jahre und Körpergröße 125 cm.
- Kinder 8-10J: Begleitung eines Erwachsenen.
- Ein Erwachsener darf 2 Kinder von 8-10J. aus dem eigenen Haushalt begleiten.
- Kinder 8-15J: Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten.
- Festes Schuhwerk (zB. Trekking- oder Turnschuhe), strapazierfähige und bequeme Kleidung.
- Kein Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen.
2. Vor dem Klettern:
- Ringe, Piercings, Armbänder, Uhren und Schmuck ablegen. Hosentaschen leeren.
- Lange Haare zusammenbinden.
- Gegenstände, die eine Gefahr für Sie selbst oder für andere darstellen können,
im Rucksack verstauen.
- Rucksäcke oder Taschen abgeben (keine Haftung) und Trinkflaschen
im Getränkeregal deponieren.
- WC besuchen.
3. Sicherheitsausrüstung:
- Es darf nur mit der von goruck zur Verfügung gestellten Sicherheitsausrüstung geklettert
werden.Sie besteht aus Helm, Kombigurt und Sicherungsset mit Karabiner und Rolle.
- Die Ausrüstung ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Begehung nicht
abgelegt werden.
- Mit Sicherheitsausrüstung im Goruck-Gelände bleiben.
- Für WC- Besuch Ausrüstung bei Trainer abgeben; anschließend Kontrolle durch Trainer.
4. Beachten Sie:
- Die Sicherheitseinschulung ist verpflichtend.
- Schilder im gesamten Park beachten.
- Bei jedem Einstieg in einen Parcour ist
der "Partnercheck" (wird in der Einschulung erklärt) Pflicht!
- Auf jeder Übung darf max. eine Person klettern, auf den Plattformen dürfen max. 2
Personen stehen.
- Vor dem Start in die Seilrutsche/FlyingFox - Bahn muss das Seil und der Zielbereich frei sein!
- FlyingFox nur dort erlaubt, wo beim Start ein Hinweisschild "Zielbereich frei?" angebracht ist.
- Absolutes Rauchverbot auf der gesamten Anlage – mit und ohne Sicherheitsausrüstung!
- Die Benutzung des Kletterparks ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Teilnehmer / die Teilnehmerin nimmt zur Kenntnis, dass bei der Begehung der Parcours
Verletzungen, wie Hautaufschürfungen, möglich sind.
- Sämtlichen Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln behält sich
die Geschäftsführung das Recht vor, die betreffenden Teilnehmer auszuschließen.
Der Betrieb wird bei Sturm oder Gewitter aus Sicherheitsgründen eingestellt.